einbalsamierungen
Professionell organisiert, hygienisch durchgeführt
Wir vermitteln erfahrene Partner für Einbalsamierungen – für würdevolle Abschiede und sichere Überführungen.
erklärung
Was ist eine Einbalsamierung?
Eine Einbalsamierung ist die hygienische Konservierung eines Verstorbenen durch spezielle Verfahren. Dabei werden körpereigene Flüssigkeiten durch Konservierungsmittel ersetzt. Dies dient dazu, den Verwesungsprozess zu verlangsamen und den Körper für eine längere Zeit aufzubahren oder sicher zu transportieren.
In der Schweiz ist eine Einbalsamierung nicht verpflichtend, kann aber in bestimmten Situationen sinnvoll oder notwendig sein.
gründe
Wann ist eine Einbalsamierung sinnvoll?
Nicht immer notwendig, aber in bestimmten Situationen sehr hilfreich.
Internationale Überführungen
Bei Überführungen ins Ausland – besonders per Flugzeug – verlangen viele Länder eine Einbalsamierung aus hygienischen Gründen. Wir klären die Anforderungen des Ziellandes und organisieren alles.
Längere Aufbewahrung
Wenn zwischen Todesfall und Bestattung mehrere Tage oder Wochen liegen (z.B. bei Anreise von Angehörigen aus dem Ausland), ermöglicht eine Einbalsamierung eine würdevolle offene Aufbahrung.
Abschied nehmen
Eine Einbalsamierung kann Angehörigen ermöglichen, sich in Ruhe vom Verstorbenen zu verabschieden – auch Tage nach dem Tod noch in würdevoller Atmosphäre.
Behördliche Anforderungen
In seltenen Fällen wird eine Einbalsamierung von Behörden angeordnet (z.B. bei bestimmten Todesursachen oder rechtlichen Verfahren). Wir kümmern uns um alle Schritte.
Einbalsamierungen für Auslandsüberführungen
Viele Länder verlangen bei Überführungen eine Einbalsamierung aus hygienischen Gründen – besonders bei Flugtransporten.
Europa
In den meisten EU‒Ländern ist keine Einbalsamierung nötig. Ausnahmen: Zypern, Malta, Griechenland (teilweise).
Türkei
Bei Überführungen in die Türkei ist eine Einbalsamierung in der Regel Pflicht. Wir organisieren alle Schritte.
Afrika, Asien, Amerika
Die meisten Länder außerhalb Europas verlangen eine Einbalsamierung. Wir klären die spezifischen Anforderungen für Ihr Zielland.
Wir haben Erfahrung mit Überführungen weltweit und wissen genau, welche Dokumente benötigt werden. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Häufige Fragen
Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Muss ich bei einer Einbalsamierung dabei sein?
Nein. Die Einbalsamierung findet unter medizinischen Bedingungen statt. Angehörige sind nicht anwesend.
Sieht man, dass jemand einbalsamiert wurde?
Nein. Eine professionelle Einbalsamierung ist von außen nicht erkennbar. Im Gegenteil: Die kosmetische Versorgung sorgt für ein würdevolles Erscheinungsbild.
Ist eine Einbalsamierung umweltschädlich?
Die verwendeten Mittel sind gesundheitlich unbedenklich und entsprechen strengen hygienischen Standards. Bei einer späteren Feuerbestattung werden sie vollständig verbrannt.
Kann man nach einer Einbalsamierung noch kremiert werden?
Ja. Eine Einbalsamierung schließt eine Feuerbestattung nicht aus.
Wie schnell kann eine Einbalsamierung durchgeführt werden?
Bei Dringlichkeit innerhalb von 24-48 Stunden. Wir organisieren alles so schnell wie möglich.
Welche Dokumente brauche ich für eine Überführung ins Ausland?
Das hängt vom Zielland ab. Wir kümmern uns um alle erforderlichen Dokumente: Einbalsamierungszertifikat, Gesundheitszeugnis, Überführungsgenehmigung und Zollpapiere.
Macht ihr die Einbalsamierung selbst?
Nein. Wir vermitteln zertifizierte Thanatopraktiker und koordinieren den gesamten Prozess. Sie haben nur einen Ansprechpartner – uns.
Wie lange hält eine Einbalsamierung?
Je nach Verfahren zwischen 2-4 Wochen. Bei speziellen Verfahren auch länger. Wir beraten Sie, welches Verfahren für Ihre Situation sinnvoll ist.
Braucht man für jedes Land eine Einbalsamierung?
Nein. Innerhalb Europas ist sie meist nicht nötig. Außerhalb Europas verlangen viele Länder eine Einbalsamierung. Wir kennen die Anforderungen aller Zielländer und klären das für Sie.

Bestatter Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Solothurn

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