EXHUMIERUNGEN
Würdevoll, diskret und mit größter Sorgfalt
Wir begleiten Sie durch diesen schwierigen Prozess
von der Planung bis zur Durchführung.

erklärung
Was ist eine Exhumierung?
Eine Exhumierung ist die Umbettung einer verstorbenen Person von einem Grab an einen anderen Ort.
Dies kann verschiedene Gründe haben – von familiären Wünschen über Grabauflösungen bis hin zu behördlichen Anordnungen.
In der Schweiz ist eine Exhumierung gesetzlich geregelt. Wir kümmern uns um alle Formalitäten und führen die Umbettung mit größter Sorgfalt und Würde durch.
warum
Gründe für ein Exhumierung
Es gibt verschiedene Anlässe, die eine Umbettung notwendig oder sinnvoll machen.
Familiäre Gründe
Umzug in eine andere Region, Wunsch nach Nähe zum Verstorbenen oder die Zusammenführung der Familie in einem gemeinsamen Grab – viele Angehörige entscheiden sich aus persönlichen Gründen für eine Umbettung.
Grabauflösung
Wenn die Ruhezeit abläuft oder der Friedhof geschlossen bzw. umgestaltet wird, ist eine Exhumierung notwendig. Wir helfen Ihnen, rechtzeitig einen neuen würdigen Ort zu finden.
Rechtliche Gründe
Gerichtliche Anordnungen, Erbschaftsfragen oder Identitätsklärungen können eine Exhumierung erforderlich machen. Wir arbeiten eng mit Behörden und Gerichten zusammen.
Medizinische Gründe
Nachträgliche Obduktionen oder medizinische Untersuchungen werden von Behörden angeordnet. Wir koordinieren alle Schritte und sorgen für einen würdevollen Ablauf.
ablauf
So läuft eine Exhumierung ab
Ein klarer Prozess, bei dem wir jeden Schritt begleiten.
1
Beratungsgespräch
Wir besprechen Ihre Situation, klären Ihre Wünsche und informieren Sie über alle rechtlichen und praktischen Schritte.
2
Antrag stellen
Wir stellen den Exhumierungsantrag bei der zuständigen Gemeinde und holen alle erforderlichen Genehmigungen ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.
3
Vorbereitung
Wir koordinieren mit dem Friedhof, bereiten die Umbettung vor und organisieren ggf. einen neuen Bestattungsort. Alle Details werden mit Ihnen besprochen.
4
Durchführung
Die Exhumierung wird von unserem erfahrenen Team durchgeführt – würdevoll, diskret und mit größter Sorgfalt. Auf Wunsch können Sie anwesend sein.
5
Umbettung / Transport
Wir überführen die sterblichen Überreste an den neuen Bestattungsort – regional oder international. Bei Bedarf: Neue Trauerfeier, Beisetzung am neuen Ort.
leistungen
Rechtliche Voraussetzungen
Eine Exhumierung ist in der Schweiz grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Wir kennen die kantonalen Vorschriften genau und kümmern uns um alle rechtlichen Schritte. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Genehmigung der Gemeinde
Die zuständige Gemeinde muss der Exhumierung zustimmen. Wir stellen den Antrag für Sie.
Einhaltung der Ruhefristen
In den meisten Kantonen muss eine Mindestruhezeit eingehalten sein (variiert je nach Kanton).
Zustimmung der Angehörigen
Die nächsten Angehörigen müssen der Umbettung zustimmen.
Begründung
Es muss ein triftiger Grund vorliegen (familiär, rechtlich oder medizinisch).
Was Angehörige häufig wissen möchten
Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Was passiert, wenn ich nachts anrufe?
Ein Mitarbeiter nimmt direkt ab. Kein Band, keine Zentrale. Wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Wie schnell können Sie kommen?
In der Regel sind wir innerhalb von zwei Stunden vor Ort – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Was kostet eine Bestattung?
Die meisten Familien zahlen zwischen CHF 1’800 und CHF 3’000, abhängig von Art und Umfang der Leistungen. Sie erhalten immer eine klare, schriftliche Kostenübersicht.
Welche Unterlagen brauche ich?
Wir benötigen den Totenschein und die Identitätskarte. Alles Weitere übernehmen wir direkt mit den Behörden.
Ist eine Natur- oder Seebestattung in der Schweiz erlaubt?
Ja. Die Asche darf auf Wiesen, im Wald, in Flüssen oder Seen verstreut werden – unter bestimmten Bedingungen. Wir kennen alle gesetzlichen Vorgaben und kümmern uns um Genehmigungen.
Können Angehörige bei der Trauerfeier mitgestalten?
Ja. Musik, Blumen, Redner, Texte – alles lässt sich persönlich anpassen.
Kann ich die Urne zu Hause aufbewahren?
Mit Zustimmung der Gemeinde ist das erlaubt. Wir melden es korrekt an.
Bieten Sie auch Auslandsüberführungen an?
Ja. Wir übernehmen Dokumente, Zoll, Botschaften und Transport. Häufige Ziele: Türkei, Italien, Portugal, Kosovo.
Können Angehörige bei der Überführung dabei sein?
Wenn Sie möchten, ja. Wir sprechen Ablauf und Zeitpunkt vorher genau mit Ihnen ab.
Was ist bei einem Todesfall zu Hause zu tun?
Arzt oder Notarzt informieren, um den Tod offiziell zu bestätigen. Danach sofort uns anrufen – wir übernehmen ab da.

Bestatter Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Solothurn

© 2025 Brandenberger Bestattungen. Alle Rechte vorbehalten.